Sitzung: 05.02.2013 BSZ/002/2013
Mit Schreiben vom 24.01.2008 wurde der
Hallenneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 1516/6 von der Genehmigung
freigestellt.
Die bestehende Halle soll in nordöstlicher
Richtung auf einer Länge von 20 m und einer Breite von 3,70 m erweitert werden.
In der Ausführung wird die Erweiterung der bereits bestehenden Halle angepasst.
Der zu bebauende Bereich liegt im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Schweinfurter Straße“. Das
geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das
Vorhaben kann somit nach Art. 58 Bayer. Bauordnung von der Genehmigung
freigestellt werden.
Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis
gesetzt.