Sitzung: 15.02.2022 GSZ/013/2022
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Beseitigung eines bestehenden
Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 354/1 in der Kirchgasse 4 in Salz vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 354/1 liegt im Innerortsbereich von Salz. Es ist
somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das
heißt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die
Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt
werden.
Zudem liegt das Grundstück im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der
Gemeinde Salz. In einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet bedarf das
geplante Bauvorhaben der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Gemeinde Salz
gemäß § 144 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 BauGB.
Die Genehmigung muss versagt werden, wenn das Vorhaben erkennbar den
Zielen und Zwecken der städtebaulichen Sanierung zuwiderlaufen, bzw. diese
unmöglich machen würde. Der Maßstab ist hierfür das Integrierte städtebauliche
Entwicklungskonzept (ISEK) und die Gestaltungssatzung.
Der Abriss des Balkons läuft den Vorgaben der Gestaltungssatzung nicht
zu wieder. Aus den Plänen geht nicht hervor wie die Fassade nach dem Abriss
gestaltet werden soll. Die Neugestaltung der Fassade bedarf wiederum der sanierungsrechtlichen
Genehmigung seitens der Gemeinde. Vorsorglich wird hier auf die
Gestaltungssatzung verwiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Beseitigung
eines bestehenden Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 354/1 in der Kirchgasse 4
in Salz.
Das sanierungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt unter der Maßgabe das
innerhalb von einem Jahr die Fassade Gestaltungssatzungskonform verputzt
werden, dass die Abbruchspuren nicht mehr sichtbar sind.
Das Landratsamt wird gebeten, den Hinweis im Bescheid mit aufzunehmen.
Die Neugestaltung der Fassade bedarf wiederum der sanierungsrechtlichen
Genehmigung seitens der Gemeinde. Vorsorglich wird hier auf die
Gestaltungssatzung verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
15 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |
