Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Beseitigung eines bestehenden Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 354/1 in der Kirchgasse 4 in Salz vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 354/1 liegt im Innerortsbereich von Salz. Es ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das heißt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Zudem liegt das Grundstück im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Gemeinde Salz. In einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet bedarf das geplante Bauvorhaben der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Gemeinde Salz gemäß § 144 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 BauGB.

Die Genehmigung muss versagt werden, wenn das Vorhaben erkennbar den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Sanierung zuwiderlaufen, bzw. diese unmöglich machen würde. Der Maßstab ist hierfür das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) und die Gestaltungssatzung.

 

Der Abriss des Balkons läuft den Vorgaben der Gestaltungssatzung nicht zu wieder. Aus den Plänen geht nicht hervor wie die Fassade nach dem Abriss gestaltet werden soll. Die Neugestaltung der Fassade bedarf wiederum der sanierungsrechtlichen Genehmigung seitens der Gemeinde. Vorsorglich wird hier auf die Gestaltungssatzung verwiesen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Beseitigung eines bestehenden Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 354/1 in der Kirchgasse 4 in Salz.

 

Das sanierungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt unter der Maßgabe das innerhalb von einem Jahr die Fassade Gestaltungssatzungskonform verputzt werden, dass die Abbruchspuren nicht mehr sichtbar sind.

 

Das Landratsamt wird gebeten, den Hinweis im Bescheid mit aufzunehmen. Die Neugestaltung der Fassade bedarf wiederum der sanierungsrechtlichen Genehmigung seitens der Gemeinde. Vorsorglich wird hier auf die Gestaltungssatzung verwiesen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

15

Nein-Stimmen:

  0

Anwesend:

11