Sitzung: 15.02.2022 GSZ/013/2022
Ziel der gemeindlichen Innenentwicklung ist es,
Bauinteressierte in und außerhalb der Region in die Ortskerne und die
bestehenden Baugebiete zu lenken, Leerständen in den Ortszentren zu begegnen,
Flächenverbrauch zu minimieren und ein investitionsfreundliches Klima für
Sanierungs- und Baumaßnahmen zu schaffen.
Gleichzeitig liegt es natürlich auch im Interesse der Gemeinde, dass freie Grundstücke in bereits erschlossenen Bereichen bebaut werden, damit die technische Erschließung (Wasser, Kanal, Strom, Gas) ausreichend ausgelastet und effizient genutzt wird. Es geht um Kostenersparnisse für die Kommune, aber auch für die einzelnen Bürger bzw. Anlieger.
Die Gemeinde verfügt bereits über eine fundierte Baulücken- und Leerstandserfassung. Die Anzahl der vorhandenen freien Bauflächen im Siedlungsbestand sowie der Leerstände in Wohngebäuden ist beachtlich (siehe Lageplan). Vor allem Leerstände unterliegen in der Regel nicht nur einem beständigen Wertverlust bezüglich der Gebäudesubstanz, sie beeinträchtigen auch nicht selten das Ortsbild der Gemeinde. Ziel der Gemeinde ist es, mit geeigneten Angeboten und Informationen zur Verringerung der Leerstände beizutragen und interessierte Eigentümer bzw. Bürger zu unterstützen.
Daher wurden in der Gemeinde Salz mit Schreiben vom 15.11.2021 den
Eigentümern von Leerständen und unbebauten Grundstücken ein Fragebogen
hinsichtlich der Grundstücks- und der Gebäudenutzung bzw. über eine evtl.
Veräußerungs-, Sanierungs- oder Neubebauungsabsicht übersandt.
Nach Ablauf der Rückgabefrist wurden die Fragebögen seitens der
Verwaltung ausgewertet. Insgesamt haben von den 59 angeschriebenen
Grundstückseigentümern 19 eine Rückantwort an die Gemeinde gegeben. Dies entspricht einer Quote von rd. 32
%.
Von den 19 Grundstückseigentümern beabsichtigen
·
19 Eigentümer ihr
Anwesen/Bauplatz derzeit nicht zu
verkaufen,
·
2 Eigentümer interessieren sich
für eine für sie kostenfreie
Architektenberatung und
·
0 Eigentümer sind an die
Gemeinde bzw. an Privat verkaufsbereit
Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.
