Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Anbau zweiter nach zwei Seiten offenen Überdachungen für landwirtschaftliche Anbaugeräte auf dem Grundstück Fl. Nr. 1343, Am Brames 2, in Salz vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1343 befindet sich im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Salz ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch.

 

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 1343 befinden sich bereits landwirtschaftliche Hallen. An die nördliche Halle wurde ohne Baugenehmigung ein ca. 241 m² großer Pultdachanbau mit einer ca. 6 m breiten Umfahrung errichtet. An die bestehende Lagerhalle soll eine ca. 175 m² große Überdachung angebaut werden. Die neue Überdachung ist in Holzbauweise mit Blecheindeckung geplant.

 

Zum vorgelegten Entwässerungsplan liegt folgende Stellungnahme des Abwasserverbands Saale-Lauer vor:

Das Grundstück Fl. Nr. 1343/1, Brames 2 in der Gemarkung Salz wurde in 2009 erstmals abwassertechnisch nur für die Ableitung des Schmutzwassers an den Hauptsammler von Strahlungen zur Kläranlage auf der Fl. Nr. 1343/1 mittels Pumpstation erschlossen.

Für die weitere Bebauung auf der benachbarten Fläche 1343 besteht kein Anschluss an die öffentliche Entwässerung. Daher muss das anfallende Oberflächenwasser aus den landwirtschaftlichen Gebäuden auf der Fl. Nr. 1343, wie bisher, entweder örtlich zwischengespeichert oder einer Versickerung vor Ort zugeführt werden.

Es sind die einschlägigen DIN-Vorschriften und ATV-Merkblätter zu beachten.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau zweiter nach zwei Seiten offenen Überdachungen für landwirtschaftliche Anbaugeräte auf dem Grundstück Fl. Nr. 1343, Am Brames 2, in Salz.

 

Die Stellungnahme des Abwasserverbands Saale-Lauer vom 05.04.2023 wird den Antragsunterlagen beigefügt. Das Landratsamt Rhön Grabfeld wird gebeten die Stellungnahme des Abwasserverbands in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

15

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13

 

 

Gemeinderat Andreas Benkert nahm aufgrund persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.