Sitzung: 02.05.2023 GSZ/005/2023
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Wohnhausumbau und Sanierung sowie
Neubau eines Carports auf Grundstück Fl. Nr. 747/4, Sudetenstraße 26 in Salz
vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 747/4 liegt im Innerortsbereich von Salz. Die
Zulässigkeit ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das heißt, das Vorhaben
muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche die bebaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.
Der Bauherr plant das bestehende Reihenendhaus umzubauen sowie eine
energetische Sanierung des Gebäudes durchzuführen. Das Wohngebäude soll um die
Größe des bestehenden Balkons erweitert werden, weiterhin ist die Errichtung
einer Dachgaube vorgesehen. Die Firsthöhe des Gebäudes erhöht sich um 0,60 m aufgrund
der Dämmung.
An der westlichen Grundstücksgrenze soll ein Carport als Stellplatz und
gleichzeitig als Sichtschutz zu den Nachbarn errichtet werden.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschrift auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung zum Bauvorhaben erteilt.
Abstandsflächenrechtliche Belange werden durch das Landratsamt geprüft.
Das Grundstück ist erschlossen. Zur Anbindung an die Wasserversorgung
steht bereits eine Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung.
Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Eine Kanalanschlussleitung ist
auf dem Grundstück vorhanden, jedoch noch kein Kontrollschacht. Grund-, Drän-,
Kühl- und Quellwasser dürfen nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet werden.
Gemäß Entwässerungssatzung ist auf dem Grundstück ein Kontrollschacht
herzustellen. Der Kontrollschacht ist als begehbarer Schacht mit offenem
Gerinne auszuführen und unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen
Raum vorzusehen. Die Anbindung des Kontrollschachts an den öffentlichen Kanal
muss nach den einschlägigen Regeln der Technik hergestellt werden. Die
Entwässerungssatzung der Gemeinde ist zu beachten.
Aus dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen
geleitet werden. Die vorgesehene Entwässerungsrinne zur Vermeidung von Oberflächenwasserabfluss
auf die öffentlichen Flächen ist zwingend herzustellen und an die
Grundstücksentwässerung anzuschließen oder – sofern technisch möglich – auf dem
Grundstück zu versickern.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld
wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den
Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum
Wohnhausumbau und Sanierung sowie Neubau eines Carports auf Grundstück Fl. Nr.
747/4, Sudetenstraße 26 in Salz entsprechend der vorgelegten Planunterlagen.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise
zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
15 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |