Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Wohnhausumbau und Sanierung sowie Neubau eines Carports auf Grundstück Fl. Nr. 747/4, Sudetenstraße 26 in Salz vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 747/4 liegt im Innerortsbereich von Salz. Die Zulässigkeit ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das heißt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die bebaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.

 

Der Bauherr plant das bestehende Reihenendhaus umzubauen sowie eine energetische Sanierung des Gebäudes durchzuführen. Das Wohngebäude soll um die Größe des bestehenden Balkons erweitert werden, weiterhin ist die Errichtung einer Dachgaube vorgesehen. Die Firsthöhe des Gebäudes erhöht sich um 0,60 m aufgrund der Dämmung.

 

An der westlichen Grundstücksgrenze soll ein Carport als Stellplatz und gleichzeitig als Sichtschutz zu den Nachbarn errichtet werden.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschrift auf den Planunterlagen ihre Zustimmung zum Bauvorhaben erteilt.

 

Abstandsflächenrechtliche Belange werden durch das Landratsamt geprüft.

 

Das Grundstück ist erschlossen. Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung.

Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Eine Kanalanschlussleitung ist auf dem Grundstück vorhanden, jedoch noch kein Kontrollschacht. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Gemäß Entwässerungssatzung ist auf dem Grundstück ein Kontrollschacht herzustellen. Der Kontrollschacht ist als begehbarer Schacht mit offenem Gerinne auszuführen und unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum vorzusehen. Die Anbindung des Kontrollschachts an den öffentlichen Kanal muss nach den einschlägigen Regeln der Technik hergestellt werden. Die Entwässerungssatzung der Gemeinde ist zu beachten.

Aus dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Die vorgesehene Entwässerungsrinne zur Vermeidung von Oberflächenwasserabfluss auf die öffentlichen Flächen ist zwingend herzustellen und an die Grundstücksentwässerung anzuschließen oder – sofern technisch möglich – auf dem Grundstück zu versickern.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausumbau und Sanierung sowie Neubau eines Carports auf Grundstück Fl. Nr. 747/4, Sudetenstraße 26 in Salz entsprechend der vorgelegten Planunterlagen.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

15

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13