In den Jahren 2016 und 2017 wurde die dritte TV-Inspektion der Ortskanäle der Gemeinde Salz durchgeführt. Inzwischen ist die Auswertung durch den Abwasserverband Saale-Lauer abgeschlossen. Ein Sanierungskonzept mit Kostenermittlung wurde erarbeitet.

 

Die Ergebnisse stellen Herr Schlembach und Herr Freund in einer Präsentation vor.

 

Die Kosten für eine Sanierung aller Schäden am Kanalnetz – ohne Hausanschlussleitungen – lägen bei ca. 1,8 Mio. Euro brutto, inkl. 10 % Baunebenkosten.

 

 

Folgende Aspekte sind beim Umgang mit dem Ergebnis der Befahrung der Ortskanäle zu berücksichtigen.

 

1.    Problem der „kleinen Netze“

Bei kleineren Kommunen wurden anders, als in großen Städten, häufig große Teile des Netzes jeweils zur gleichen Zeit gebaut. Der Sanierungsbedarf tritt daher nicht gestaffelt, sondern regelmäßig für größere zusammenhängende Teile des Netzes auf.

 

2.    Technische Zustandsbewertung ohne aktuelle hydraulische Berechnung

Die Ergebnisse der Befahrung beziehen sich ausschließlich auf den optisch wahrnehmbaren äußeren Zustand der Kanäle. Die hydraulische Leistungsfähigkeit wurde dabei nicht untersucht. Für das bestehende Netz besteht keine Pflicht zur Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit. Allerdings müssen wasserrechtliche Erlaubnisse, z. B. für die einzelnen Baugebiete mit Entwässerung im Trennsystem, regelmäßig neu beantragt werden (z. B. nach 25 Jahren). Dann muss die Hydraulik auf Grundlage der dann gültigen technischen Regelwerke und Bemessungsniederschläge zunächst berechnet werden. Ob und welche Maßnahmen daraus abzuleiten sind, kann Gegenstand von wasserrechtlichen Auflagen durch das Wasserwirtschaftsamt werden.

 

3.    Beschränkung auf Befahrung der Sammler

Im Rahmen der dritten Befahrung der Ortskanäle wurden die Hausanschlussleitungen nicht einbezogen – auch nicht die öffentlichen Teile der Hausanschlussleitungen. Die Kostenschätzung des Abwasserverbands Saale-Lauer stellt für konkrete Straßenzüge daher zunächst jeweils nur eine Teilkostenschätzung in Bezug auf die Gesamtkosten einer Sanierung dar.

 

4.    Sanierungsart und Sanierungszyklen

Die nachfolgende Tabelle liefert einen guten Überblick über die Sanierungsarten und die jeweils zu erwartenden Nutzungsdauern.

 

Tabelle 1: Übersicht der Sanierungsarten (Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt)

Sanierungsart

Anwendungsgebiet

Beispiel

Wirtschaftlichkeit

Reparatur

Punktuelle, örtlich begrenzte Schäden

Abdichtung einer Rohrverbindung mit Roboter

-       Geringe Kosten

-       Geringe Nutzungsdaurer: ca. 2 – 15 Jahre

Renovierung

Streckenschäden oder zahlreiche Einzelschäden

Auskleidung einer ganzen Haltung mit einem harzgetränkten Glasfaserschlauch

-       Mittlere Kosten

-       Mittlere Nutzungsdaurer: ca. 25 – 50 Jahre

Erneuerung

Gesamter Kanal stark geschädigt oder hydraulische Leistungsfähigkeit soll erhöht werden

Erneuerung einer Haltung in offener Bauweise

-       Hohe Kosten

-       Hohe Nutzungsdaurer: ca. 50 – 100 Jahre

 

 

Aus den vorgenannten Aspekten ergeben sich unmittelbar folgende Schlussfolgerungen:

Es sollte fortwährend geplant und saniert werden, um Investitionsstaus zu vermeiden und keinen konzentrierten Handlungsdruck zu einem späteren Zeitpunkt zu erzeugen. Zudem trägt eine kontinuierliche Investition in das Kanalnetz zu einer relativ gleichmäßigen Gebührenbelastung für die angeschlossenen Haushalte und Betriebe bei.

Sofern auf Mittel aus Förderprogrammen zurückgegriffen werden kann, sollte hiervon Gebrauch gemacht werden.

 

Die Gemeinde kann mit dem Ergebnis der dritten Befahrung auf unterschiedliche Weise umgehen:

a)    Die Ergebnisse werden zur Kenntnis genommen und nur bei konkreten Baumaßnahmen einbezogen.

b)    Die Zustandsbewertung wird in einen Gesamtsanierungsplan für das gesamte Gemeindegebiet überführt, der schrittweise abgearbeitet wird. Bestehende Querschnitte werden weiter genutzt.

c)    Es wird die Aufstellung einer Generalentwässerungsplanung mit hydraulischer Überrechnung für das gesamte Gemeindegebiet in Auftrag gegeben und dann abgearbeitet.

 

Die Tiefbauverwaltung empfiehlt eine kombinierte Vorgehensweise:

Starke Schäden, wie z. B. Einbrüche oder Scherbenbildung sollten zeitnah sukzessive behoben werden. Vor der Sanierung wichtiger Hauptsammler sollte jedoch die Leistungsfähigkeit überprüft werden. Bei Erneuerungen sollte eine geringfügige Überdimensionierung erwogen werden.

Hausanschlüsse sollten anlassbezogen befahren werden, jedoch sollte keine Sammlererneuerung ohne Erneuerung der Hausanschlüsse vollzogen werden.

 

Die Verwaltung bittet darum, dass Probleme im Kanalnetz der Verwaltung mitgeteilt werden.

 

 

Neben dem Sachvortrag in der Präsentation durch Herrn Schlembach und Herrn Freund wurden anhand von Bildern die Schäden wie massive Ablagerungen, Wurzeleinwuchs, Risse u. a. dargestellt.

 

Herr Barthelmes von der Verwaltung ging nochmal auf die zuvor aufgeführten und zu berücksichtigenden Aspekte beim Umgang mit dem Ergebnis der Befahrung der Ortskanäle ein.

 

Nach Ausführungen zu den Sanierungsarten und der Wirtschaftlichkeit kam der Gemeinderat zur Beschlussfassung.


Beschluss:

Die Gemeinde nimmt das Ergebnis der dritten Befahrung der Ortskanäle zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit dem Abwasserverband Saale-Lauer eine geeignete Reihenfolge sinnvoller kurz- und mittelfristiger Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten und notwendige Planungen zu veranlassen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

15

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11