Sitzung: 05.11.2019 GSZ/011/2019
In den Jahren 2016 und 2017 wurde die dritte TV-Inspektion der
Ortskanäle der Gemeinde Salz durchgeführt. Inzwischen ist die Auswertung durch
den Abwasserverband Saale-Lauer abgeschlossen. Ein Sanierungskonzept mit
Kostenermittlung wurde erarbeitet.
Die Ergebnisse stellen Herr Schlembach und Herr Freund in einer
Präsentation vor.
Die Kosten für eine Sanierung aller Schäden am Kanalnetz – ohne
Hausanschlussleitungen – lägen bei ca. 1,8 Mio. Euro brutto, inkl. 10 %
Baunebenkosten.
Folgende Aspekte sind beim Umgang mit dem Ergebnis der Befahrung der
Ortskanäle zu berücksichtigen.
1.
Problem der „kleinen Netze“
Bei kleineren Kommunen wurden anders, als in großen Städten, häufig
große Teile des Netzes jeweils zur gleichen Zeit gebaut. Der Sanierungsbedarf
tritt daher nicht gestaffelt, sondern regelmäßig für größere zusammenhängende
Teile des Netzes auf.
2.
Technische Zustandsbewertung ohne aktuelle
hydraulische Berechnung
Die Ergebnisse der Befahrung beziehen sich ausschließlich auf den
optisch wahrnehmbaren äußeren Zustand der Kanäle. Die hydraulische
Leistungsfähigkeit wurde dabei nicht untersucht. Für das bestehende Netz
besteht keine Pflicht zur Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit.
Allerdings müssen wasserrechtliche Erlaubnisse, z. B. für die einzelnen
Baugebiete mit Entwässerung im Trennsystem, regelmäßig neu beantragt werden (z.
B. nach 25 Jahren). Dann muss die Hydraulik auf Grundlage der dann gültigen
technischen Regelwerke und Bemessungsniederschläge zunächst berechnet werden.
Ob und welche Maßnahmen daraus abzuleiten sind, kann Gegenstand von
wasserrechtlichen Auflagen durch das Wasserwirtschaftsamt werden.
3.
Beschränkung auf Befahrung der Sammler
Im Rahmen der dritten Befahrung der Ortskanäle wurden die
Hausanschlussleitungen nicht einbezogen – auch nicht die öffentlichen Teile der
Hausanschlussleitungen. Die Kostenschätzung des Abwasserverbands Saale-Lauer
stellt für konkrete Straßenzüge daher zunächst jeweils nur eine
Teilkostenschätzung in Bezug auf die Gesamtkosten einer Sanierung dar.
4.
Sanierungsart und Sanierungszyklen
Die nachfolgende Tabelle liefert einen guten Überblick über die
Sanierungsarten und die jeweils zu erwartenden Nutzungsdauern.
Tabelle 1: Übersicht der Sanierungsarten (Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt)
Sanierungsart |
Anwendungsgebiet |
Beispiel |
Wirtschaftlichkeit |
Reparatur |
Punktuelle, örtlich begrenzte Schäden |
Abdichtung einer Rohrverbindung mit Roboter |
-
Geringe Kosten -
Geringe Nutzungsdaurer: ca. 2 – 15 Jahre |
Renovierung |
Streckenschäden oder zahlreiche Einzelschäden |
Auskleidung einer ganzen Haltung mit einem harzgetränkten
Glasfaserschlauch |
-
Mittlere Kosten -
Mittlere Nutzungsdaurer: ca. 25 – 50 Jahre |
Erneuerung |
Gesamter Kanal stark geschädigt oder hydraulische Leistungsfähigkeit
soll erhöht werden |
Erneuerung einer Haltung in offener Bauweise |
-
Hohe Kosten -
Hohe Nutzungsdaurer: ca. 50 – 100 Jahre |
Aus den vorgenannten Aspekten ergeben sich unmittelbar folgende
Schlussfolgerungen:
Es sollte fortwährend geplant und saniert werden, um Investitionsstaus
zu vermeiden und keinen konzentrierten Handlungsdruck zu einem späteren
Zeitpunkt zu erzeugen. Zudem trägt eine kontinuierliche Investition in das
Kanalnetz zu einer relativ gleichmäßigen Gebührenbelastung für die
angeschlossenen Haushalte und Betriebe bei.
Sofern auf Mittel aus Förderprogrammen zurückgegriffen werden kann,
sollte hiervon Gebrauch gemacht werden.
Die Gemeinde kann mit dem Ergebnis der dritten Befahrung auf
unterschiedliche Weise umgehen:
a)
Die Ergebnisse werden zur Kenntnis genommen und nur
bei konkreten Baumaßnahmen einbezogen.
b)
Die Zustandsbewertung wird in einen
Gesamtsanierungsplan für das gesamte Gemeindegebiet überführt, der schrittweise
abgearbeitet wird. Bestehende Querschnitte werden weiter genutzt.
c)
Es wird die Aufstellung einer
Generalentwässerungsplanung mit hydraulischer Überrechnung für das gesamte
Gemeindegebiet in Auftrag gegeben und dann abgearbeitet.
Die Tiefbauverwaltung empfiehlt eine kombinierte Vorgehensweise:
Starke Schäden, wie z. B. Einbrüche oder Scherbenbildung sollten zeitnah
sukzessive behoben werden. Vor der Sanierung wichtiger Hauptsammler sollte jedoch
die Leistungsfähigkeit überprüft werden. Bei Erneuerungen sollte eine
geringfügige Überdimensionierung erwogen werden.
Hausanschlüsse sollten anlassbezogen befahren werden, jedoch sollte
keine Sammlererneuerung ohne Erneuerung der Hausanschlüsse vollzogen werden.
Die Verwaltung bittet darum, dass Probleme im Kanalnetz der Verwaltung
mitgeteilt werden.
Neben dem
Sachvortrag in der Präsentation durch Herrn Schlembach und Herrn Freund wurden
anhand von Bildern die Schäden wie massive Ablagerungen, Wurzeleinwuchs, Risse
u. a. dargestellt.
Herr Barthelmes
von der Verwaltung ging nochmal auf die zuvor aufgeführten und zu
berücksichtigenden Aspekte beim Umgang mit dem Ergebnis der Befahrung der
Ortskanäle ein.
Nach Ausführungen
zu den Sanierungsarten und der Wirtschaftlichkeit kam der Gemeinderat zur
Beschlussfassung.
Beschluss:
Die Gemeinde nimmt das Ergebnis der dritten Befahrung der Ortskanäle zur
Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit dem Abwasserverband
Saale-Lauer eine geeignete Reihenfolge sinnvoller kurz- und mittelfristiger Sanierungsmaßnahmen
zu erarbeiten und notwendige Planungen zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
15 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |