Sitzung: 05.11.2019 GSZ/011/2019
Zum
15. September 2019 ist die Änderung der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen
und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser
(Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) in Kraft getreten. Durch diese Änderung
der Förderrichtlinie können ab sofort neben den Schulen auch die Rathäuser und
Verwaltungsgebäude unabhängig von der aktuellen Versorgung gefördert mit
Glasfaser-Hausanschlüssen ausgebaut werden.
Zuwendungsempfänger
sind die Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Der Fördersatz
im Landkreis Rhön-Grabfeld (Raum mit besonderem Handlungsbedarf) beträgt
90 %. Es gelten folgende Förderhöchstbeträge:
·
Max.
20.000 Euro pro Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft für den Ausbau von
Verwaltungsgebäuden, welche nicht über ein kommunales Behördennetz
(Landkreisebene) an das Bay. Behördennetz angebunden sind bzw. werden
·
Max.
50.000 Euro pro Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft für den Ausbau von
Verwaltungsgebäuden, welche über ein kommunales Behördennetz (Landkreisebene)
an das Bay. Behördennetz angebunden sind bzw. werden
Aufgrund der
stetig steigenden Bandbreitenbedarfe wird die aktuell über die bestehende
Kupferleitung im Rathaus Salz (100 Mbit/s im Downstream) mittelfristig nicht
mehr ausreichen, um eine gute Performance der Datenanbindung zu gewährleisten.
Der Bedarf nach einer immer schnelleren Internetanbindung wird insbesondere
durch die fortschreitende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in den
kommenden Jahren noch kräftig ansteigen.
Da das
Rathaus der Gemeinde Salz noch nicht an das kommunale Behördennetz des
Landkreis Rhön-Grabfeld angebunden ist, müsste dies, um den möglichen
Höchstfördersatz zu erhalten noch realisiert werden. Die Kosten dafür belaufen
sich inklusive Hardware auf ca. 3.000 Euro brutto. Folgende Vorteile ergeben
sich aus dem Anschluss ans Behördennetz:
- Intranet-Netzwerk,
das bayernweit aufgespannt wurde (in sich geschlossenes Netz)
- zugänglich
für alle Bayerischen Behörden (z. B. Vermessungsamt, Landratsämter,
Kommunen); Antragstellung erforderlich
- internes
Netzwerk für Bayerische Behörden zum sicheren Datenaustausch
- Zugang
wird ausschließlich unter Beachtung sehr hoher Sicherheitsstandards
(Zertifikate, entsprechende Hardware, schriftliche Zugangsbeantragung) gewährt
- Absicherung
zum Internet (Firewall)
- hohe
Datensicherheit
- Möglichkeit
für Einbindung der Telefone in den Rathäusern in die VG (Telefonanlage vor
Ort somit nicht mehr erforderlich)
Die Kosten
für den Ausbau des Rathauses in Salz mit einem Glasfaser-Hausanschluss belaufen
sich schätzungsweise auf etwa 32.200 Euro inkl. Umsatzsteuer. Hiervon können rund
29.000 Euro über Fördermittel nach der GWLANR n.F. abgedeckt werden. Bei der Gemeinde
Salz würde somit voraussichtlich ein Kostenanteil i.H.v. 3.300 Euro verbleiben.
Dazu kommen noch die nicht förderfähigen Kosten für die Anbindung an das
Behördennetz in Höhe von ca. 3.000 Euro.
Für
die technische Begleitung des Förderverfahrens (Erstellung des
Ausschreibungstextes, Auswertung der Angebote, usw.) wird zwingend die
Unterstützung durch ein Telekommunikations-Ingenieurbüro benötigt. Von Seiten
des Landkreises wurde diesbezüglich, wie auch beim Breitbandausbau, eine
Beauftragung der Corwese GmbH empfohlen. Der Festpreis für die Begleitung durch
das Förderverfahren nach der GWLANR beläuft sich auf 2.380,00 Euro (inkl.
Umsatzsteuer).
Gesamtkostenermittlung
(überschlägig)
Kosten
Glasfaser-Hausanschluss 32.200
Euro
Kosten
Verfahrensbegleitung durch Corwese 2.380 Euro
Kosten
Anschluss Behördennetz 3.000 Euro
Gesamtkosten
37.580
Euro
abz.
Fördermittel nach der GWLANR 29.000
Euro
Eigenanteil der Gemeinde Salz 8.580 Euro
Der
Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, dass zur Internetanbindung des Rathauses in Salz, Centplatz 2 ein
Glasfaser-Hausanschluss hergestellt werden soll. Zusätzlich soll das Rathaus an
das Behördennetz angebunden werden. Der Eigenanteil der Gemeinde Salz beläuft
sich für die Maßnahme voraussichtlich auf rund 8.580 Euro.
Der 1.
Bürgermeister wird dazu ermächtigt, nach dem Vorliegen aller förderrechtlichen
Voraussetzungen die hierfür erforderlichen Auftragsvergaben durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
0 |
Mitgliederzahl: |
15 |
Nein-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
11 |